Meran, 23/01/2014
Steuergutschift auf LED-Leuchtmittel
Die Steuergutschrift für Investitionen auf engergiesparende Maßnahmen (65%) im Allgemeinen und auf außerordentliche Sanierungsmaßnahmen bei Wohnungen (50%) ist bis zum 31/12/2014 verlängert worden. Das bedeutet, der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen beträgt 65% und die Abschreibungsmöglichkeit für außerordentliche Sanierungsmaßnahmen liegt bei 50 %. Die Steuerliche Abschreibung gilt grundsätzlich für physische Personen, Selbstständige, Firmen, Gesellschaften und Kondominien.
Wichtig: Die Steuergutschift kann unter anderem beim Austausch von herkömmlichen Lampen auf sog. LED-Leutmittel in Anspruch genommen werden. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater!!!
Gerne beraten wir Sie beim Kauf von LED-Leutmitteln und übernehmen die fachgerechte Montage derselben.
Wichtig: Die Steuergutschift kann unter anderem beim Austausch von herkömmlichen Lampen auf sog. LED-Leutmittel in Anspruch genommen werden. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater!!!
Gerne beraten wir Sie beim Kauf von LED-Leutmitteln und übernehmen die fachgerechte Montage derselben.